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Für die Höhe der Zuzahlung Ist der Medikamentenpreis maßgeblich:

  • Kostet ein Medikament 50 Euro oder weniger, so muss der Patient pauschal 5 Euro zuzahlen - höchstens jedoch den Medikamentenpreis. Für ein Medikament, das 1,75 Euro kostet zahlen Sie als Patient natürlich auch nur 1,75 Euro.
  • Liegt der Preis des Medikaments zwischen 50 und 100 Euro, ist eine Zuzahlung von 10 Prozent des Arzneimittelpreises gesetzlich festgelegt. Das heißt, für ein Medikament, das 68 Euro kostet, zahlen Sie 6,80 Euro zu.
  • Ab einem Medikamentenpreis von 100 Euro fällt einzig ein Pauschbetrag von 10 Euro an. Also müssen Sie auch für ein Medikament, das 170 Euro kostet nur 10 Euro zuzahlen.
  • Für Verbandmittel zahlen Sie 10% vom Abrechungspreis; Minimum 5 Euro und maximal 10 Euro.
  • Krankenkost bzw. Sondennahrung: 10% vom Abrechungspreis; Minimum 5 Euro und maximal 10 Euro.
  • Rezepturen (auch Methadon oder andere Sonderrezepturen): 10% vom Abrechungspreis; Minimum 5 Euro und maximal 10 Euro.
  • Bei Heilmitteln (beispielsweise Massagen) müssen Sie jeweils 10% der Kosten zuzahlen und zusätzlich 10 Euro je Rezept. Verschreibt Ihnen Ihr Arzt also 6 Massagen, müssen Sie 10 Euro für das Rezept zahlen plus 10% der Kosten für jede Massage.
  • Auch für Hilfsmittel wie einen Rollstuhl oder ein Hörgerät fällt eine Zuzahlung von 10% je Hilfsmittel an - mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro, in keinem Fall mehr als die Kosten des Mittels. Eine Ausnahme bilden die zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel wie Windeln bei Inkontinenz: Hier fallen Zuzahlungen von 10% je Verbrauchseinheit an, jedoch maximal 10 Euro pro Monat und Indikation. Diese Kosten sind hier also klar eingegrenzt.

WICHTIG!

Ihre Apotheke ist gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen von ihren Kunden zu erheben. Diese Summe wird vollständig zur Deckung der Defizite der Krankenkassen verwendet und verbleibt nicht in ihrer Apotheke.

Im Gegensatz zu Apotheken im Ausland ist jede deutsche Apotheke gesetzlich verpflichtet vom Kunden bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln eine Rezeptgebühr zu erheben.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Zuzahlung...

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